Immatrielles Kulturerbe
Die UNESCO verabschiedete 2003 das „Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes. Dieses soll die „Sichtbarkeit und Weiterentwicklung dieses lebendigen Erbes fördern, beispielsweise durch die internationalen UNESCO-Listen oder über Einträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland.“
Aus dem kurzen Absatz ist herauszulesen, dass es verschiedene Listen bzw. Register gibt, in denen das immaterielle Erbe aufgenommen werden kann.
Die internationalen UNESCO Listen bzw. das Register sind:
- Die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit
- Die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes
- Das Register guter Praxisbeispiele
Weiterhin gibt es von den nationalen UNESCO-Kommissionen geführte Listen für das jeweilige Land.
Außer in der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes ist Deutschland in den beiden anderen Listen vertreten und führt auch eine nationale Liste. In Deutschland ist das das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“.
Über die „Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ sind in der Aachener Region alle Menschen, Institutionen, Vereine usw. vertreten, die
- genossenschaftlich organisiert sind
- Falknerei betreiben
- dem Orgelbau oder der Orgelmusik nachgehen
- den Blaudruck betreiben – eher unwahrscheinlich in Aachen
Seit 2020 ist Aachen definitiv im „Register guter Praxisbeispiele“. Denn in diesem Jahr wurde das Bauhüttenwesen in dieses Register aufgenommen.
„Damit würdigt die UN-Kulturorganisation den internationalen Modellcharakter der Bauhütten, die als fest eingerichtete Werkstätten seit Jahrhunderten für den Erhalt von Großbauten sorgen und dabei traditionelles Handwerk mit neuester Technik verbinden.“
Neben der Dombauhütte in Aachen wurden die Bauhütten in Basel, Linz, Straßburg, Trondheim, Wien, Bamberg, Dresden, Freiburg, Köln, Lübeck, Mainz, Passau, Regensburg, Schwäbisch Gmünd, Soest, Ulm und Xanten aufgenommen.